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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inshaltsverzeichnis

  1. Umfang und Ausführung
  2. Pflichten des Auftragnehmers
    a   Verschwiegenheitspflicht
    b    Mängelbeseitigung
    c    Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
  3. Mitwirkung durch Dritte
  4. Datenschutz
  5. Schadensersatz
  6. Pflichten des Auftraggebers
  7. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers
  8. Vergütung
  9. Zahlungen mittels Lastschriftverfahren  
  10. Beendigung des Vertrags
  11. Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags
  12. Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren
  13. Erfüllungsort
  14. Gerichtsstand

Die folgenden „Allgemeinen Auftragsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen der 7TAX Steuerberatungsgesellschaft mbH (im Folgenden: „Auftragnehmer“ oder „7TAX“) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

Den Kundendienst erreichen Sie über folgende Kontaktdaten:


7TAX Steuerberatungsgesellschaft mbH

Holzweg 8

35398 Gießen

Telefon: 0641/6868-150 (kostenlos)
Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 8:00-12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr, ausgenommen an Feiertagen
E-Mail: info@7tax.de


Geschäftsführer:

Christine Pitz

Registergericht: Gießen
Registernummer: HRB 10842
Umsatzsteuer-Identifikationsummer: DE 020 246 04637
Zuständige Steuerberaterkammer: Steuerberaterkammer Hessen, Sitz Frankfurt
Berufsstand: Steuerberater

Die folgenden „Allgemeinen Auftragsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen der 7TAX Steuerberatungsgesellschaft mbH (im Folgenden: „Auftragnehmer“ oder „7TAX“) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

Den Kundendienst erreichen Sie über folgende Kontaktdaten:


7TAX Steuerberatungsgesellschaft mbH

Holzweg 8

35398 Gießen

Telefon: 0641/6868-150 (kostenlos)
Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 8:00-12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr, ausgenommen an Feiertagen
E-Mail: info@7tax.de


Geschäftsführer:

Christine Pitz

Registergericht: Gießen
Registernummer: HRB 10842
Umsatzsteuer-Identifikationsummer: DE 020 246 04637
Zuständige Steuerberaterkammer: Steuerberaterkammer Hessen, Sitz Frankfurt
Berufsstand: Steuerberater

1. Umfang und Ausführung

  1. Für den Umfang der von 7TAX zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Steuerberatungsvertrag maßgebend. Die konkreten Bestelldaten, die Allgemeinen Auftragsbedingungen und der Steuerberatungsvertrag werden bei 7TAX dauerhaft gespeichert und werden dem Auftraggeber bei Auftragsannahme per E-Mail zugesandt.
  2. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.
  3. 7TAX wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Er wird den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinweisen.
  4. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist.
  5. Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist 7TAX im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet.

2. Pflichten des Auftragnehmers

a    Verschwiegenheitspflicht

  1. 7TAX ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
  2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter von 7TAX.
  3. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen von 7TAX erforderlich ist. 7TAX ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
  4. Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO bleiben unberührt.
  5. 7TAX darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
  6. 7TAX hat beim Versand bzw. der Übermittlung von Unterlagen, Dokumenten, Arbeitsergebnissen etc. auf Papier oder in elektronischer Form die Verschwiegenheitsverpflichtung zu beachten. Der Auftraggeber stellt seinerseits sicher, dass er als Empfänger ebenfalls alle Sicherungsmaßnahmen beachtet, dass ihm zugeleitete Papiere oder Daten nur den hierfür zuständigen Stellen zugehen. Dies gilt auch für Telefaxe und E-Mails. Zum Schutz der überlassenen Dokumenten und Dateien sind die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Sollten besondere, über das normale Maß hinausgehende Vorkehrungen getroffen werden müssen, so ist eine entsprechende schriftliche Vereinbarung über die Beachtung zusätzlicher sicherheitsrelevanter Maßnahmen zu treffen.

b    Mängelbeseitigung

  1. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. 7TAX ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
  2. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist fehl oder wird sie von 7TAX abgelehnt, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
  3. Offenbare Unrichtigkeiten [z. B. Schreibfehler, Rechenfehler] können von 7TAX jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf 7TAX Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen von 7TAX den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

c    Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

  1. 7TAX hat die Handakten für die Dauer von 10 Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn 7TAX den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
  2. Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat  7TAX dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. 7TAX kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
  3.  Zu den Handakten im Sinne dieser Vorschrift gehören alle Schriftstücke, die 7TAX aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen 7TAX und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.

3. Mitwirkung durch Dritte

  1. 7TAX ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte (z.B. Steuerberater bzw. Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen.

  2. Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat 7TAX dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 2a Abs. 1 verpflichten, sofern diese nicht bereits nach berufsrechtlichen Regelungen der Verschwiegenheit unterliegen.

  3. 7TAX ist berechtigt, allgemeinen Vertretern (§ 69 StBerG) sowie Praxistreuhändern (§ 71 StBerG) im Falle ihrer Bestellung Einsichtnahme in die Handakten i. S. d. § 66 Abs. 2 StBerG zu verschaffen.

4. Datenschutz

  1. 7TAX ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftragsgebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen des erteilten Auftrags maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. Die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt sich dabei aus Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Informationspflicht gem. Art. 13 oder 14 DSGvO erfüllt 7TAX durch Übermittlung weiterer Informationen.

  2. 7TAX ist berechtigt, einen Datenschutzbeauftragten zur Erfüllung seiner Pflichten aus der DSGVO und dem BDSG zu bestellen. Unterliegt der Datenschutzbeauftragte nicht bereits aus berufsrechtlichen Gründen der Verschwiegenheit, so verpflichtet 7TAX diesen auf das Datengeheimnis vor Aufnahme der Tätigkeit.

5. Schadenersatz

  1. 7TAX haftet für eigenes Verschulden und für Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.

  2. Der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und 7TAX bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens wird auf 1 Mio. EUR, d. h. den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR, beschränkt. 7TAX versichert, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe des Vierfachen der jeweils gültigen Mindestversicherungssumme unterhält. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

  3. Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er

    a      in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

    b      ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von seiner Entstehung an.

    c      ohne Rücksicht auf seine Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an.

  4. Die in den Absätzen 1 bis 3 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche Beziehungen auch zwischen 7TAX und diesen Personen begründet werden.

6. Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er 7TAX unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig in der vertraglich vereinbarten Form zu übergeben, dass 7TAX eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen von  7TAX zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.

  2. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit von 7TAX oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.

  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse von 7TAX nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

  4. Setzt 7TAX beim Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen von 7TAX zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet und berechtigt, die Programme nur in dem von 7TAX vorgeschriebenen Umfang zu vervielfältigen. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. 7TAX bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an den Programmen durch 7TAX entgegensteht.

7. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers

Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 6 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von 7TAX angebotenen Leistung in Verzug, so ist 7TAX berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nachholung zu bestimmen. In diesem Fall darf 7TAX dem Auftraggeber eine Gebühr in Höhe von 45 Euro netto pro Bearbeitungsmonat als Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen in Rechnungen stellen, soweit nicht im Einzelfall ein höherer Aufwand nachgewiesen werden kann. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf 7TAX den Vertrag fristlos kündigen [vgl. Nr. 10 Abs. 3]. Unberührt bleibt der Anspruch von 7TAX auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn 7TAX von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

8. Vergütung

  1. Es gilt der zwischen den Parteien geschlossene „Steuerberatungsvertrag und Vergütungsvereinbarung“. Darüber hinaus bemisst sich die Vergütung von 7TAX für seine Berufstätigkeit nach § 33 StBerG nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften. Lediglich § 9 Abs. 1 S. 1 StBVV gilt nicht. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine höhere oder (ausschließlich in außergerichtlichen Angelegenheiten) niedrigere als die gesetzliche Vergütung (vgl. § 4 Abs. 4 StBVV) in Textform vereinbart werden kann. Eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung in außergerichtlichen Angelegenheiten darf nur vereinbart werden, wenn diese in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, zur Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters steht.
  2. Für Tätigkeiten, die in der Vergütungsverordnung keine Regelung erfahren [z. B. § 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG], gilt anderenfalls die übliche Vergütung [§ 612 Abs. 2 bzw. § 632 Abs. 2 BGB] Rechnungen werden dem Auftraggeber von 7TAX per Mail übersandt.
  3. 7TAX kann die Durchführung der Leistung sowie die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Unterlagen des Auftraggebers verweigern, bis er wegen seiner Vergütung und Auslagen befriedigt ist (Vorkasse). Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Lastschrift zurückgebucht hat. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, beispielsweise wegen unverhältnismäßiger Nachteile oder wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt.
  4. Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch von 7TAX ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  5. Ist der Auftraggeber aufgrund mehrerer fälliger Rechnungen zur Zahlung verpflichtet, so werden die Zahlungen wie folgt angerechnet:  Zunächst wird auf die fällige Rechnung (Hauptschuld) gezahlt; bei mehreren fälligen Schulden auf die jeweils älteste Rechnung. Eine zur Tilgung der gesamten fälligen Vergütungsrechnungen nicht ausreichende Leistung wird zunächst auf den Rechnungsbetrag, dann auf die Kosten der Rechtsverfolgung und zuletzt auf die Zinsen angerechnet. Vom Auftraggeber gezahlte Vorschüsse bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Eine vom Auftraggeber getroffene abweichende Tilgungsbestimmung ist unwirksam.

9. Zahlungen mittels Lastschriftverfahren

  1. Sofern zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer eine Zahlung mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahren vereinbart wurde, gilt für die Pre-Notification eine Frist von einem Tag. Der Zahlungspflichtige kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Für vereinbarte SEPA-Firmenlastschriften gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  2. Das Lastschriftverfahren ist von Bankkonten der folgenden Länder möglich: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Spanien und Schweiz. Gibt der Auftraggeber Kontodaten eines anderen ausländischen Anbieters an, ist die Durchführung des Lastschriftverfahrens ausgeschlossen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer erst tätig, wenn er wegen seiner Vergütung befriedigt ist (Vorkasse).

  3. Bei falschen Kontoangaben oder Rückbuchungen, die nicht durch das Verschulden von 7TAX zustande kommen, werden dem Mandanten gegebenenfalls entstandene Bank- und Stornogebühren (ca. 7 Euro) zusätzlich in Rechnung gestellt.

10. Beendigung des Vertrags

  1. Der Vertrag kann jederzeit fristlos gekündigt werden.

  2. Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.

  3. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner jederzeit gekündigt werden; die Kündigung hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.

  4. Bei Kündigung des Vertrags durch 7TAX sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden [z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf]. Auch für diese Handlungen haftet 7TAX nach Nr. 4.

  5. 7TAX ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist 7TAX verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.

  6. Mit Beendigung des Vertrages hat der Auftraggeber 7TAX die bei ihm zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen.

  7. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die Unterlagen (sofern physische Unterlagen vorhanden sind) bei 7TAX abzuholen.

11. Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags

Bei Kündigung eines gebuchten Vertragspaketes im Laufe eines Jahres werden dem Auftraggeber die gezahlten Vorauszahlungen erstattet, soweit die Leistung noch nicht oder nicht vollständig erbracht wurde. Über den Erstattungs- bzw. Nachzahlungsbetrag wird dem Auftraggeber von 7TAX eine gesonderte Abrechnung erteilt.

12. Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren

Die 7TAX Steuerberatungsgesellschaft mbH nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VBSG) nicht teil. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei Streitigkeiten betreffend das Mandatsverhältnis die Steuerberaterkammer Berlin gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG um Vermittlung anzurufen.

Alternativ besteht die die Möglichkeit, auf der Plattform der EU zur außergerichtlichen Streitbeilegung Beschwerde einzulegen. Diese finden Sie hier:

 http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@7tax.de.

13. Erfüllungsort

  1. Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
  2. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung bzw. der Ort der auswärtigen Beratungsstelle des Steuerberaters, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.

14 . Gerichtsstand

Soweit sich als Auftraggeber und Auftragnehmer Kaufleute im Sinne der §§ 1 ff. HGB gegenüberstehen, gilt zwischen ihnen als Gerichtsstand der Ort der beruflichen Niederlassung bzw. der Ort der auswärtigen Beratungsstelle des Steuerberaters als vereinbart.

7TAX

Deine Steuer kann mehr!